Spreeauennacht findet dieses Jahr nicht statt

 

AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Spreeauennacht im Spreeauenpark Cottbus.

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters „EVENTCOMPANY COTTBUS“

1. Die Eintrittskarten gelten nicht als Fahrausweise für öffentliche Verkehrsmittel.
Setzt der Veranstalter Shuttle-Busse ein, ist das ein freiwilliger Service des Veranstalters, auf den der Besucher keinen Anspruch geltend machen kann. Aktuelle Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Tagespresse.

2. Der Rückkauf von Eintrittskarten erfolgt nur bei der Ausfall der Veranstaltung. Die Rückgabe erfolgt bei der Vorverkaufsstelle, wo die Karten erworben wurden.

3. Bei Verlust der Eintrittskarte ist der Veranstalter nicht verpflichtet Ersatz zu leisten.

4. Der Besucher hat die Eintrittskarte während der Veranstaltung bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen.

5. Änderungen im angekündigten Programmablauf bzw. Programminhalt bleiben unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters vorbehalten.

6. Der Veranstalter behält sich vor, bei extremer Witterung und aus sonstigen Gründen der höheren Gewalt die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen.

7. Ein Anspruch auf Sitzplätze hat der Besucher nicht.

8. Aufzeichnungen in Bild und Ton für gewerbliche Zwecke sind verboten.

9. Der Erwerber bzw. Inhaber von Eintrittskarten ist einverstanden, dass jederzeit Bild- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters bzw. seinen Medienpartnern gemacht werden können. Er genehmigt mit dem Erwerb der Eintrittskarte ausdrücklich die Veröffentlichung dieser Bilder in Medien aller Art (z.B. Zeitungen, Internet, Rundfunk, Fernsehen, Werbemittel usw).

10. Das Mitbringen von Speisen und Getränken in den Park ist nicht gestattet.

11. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen aller Art (insbesondere Glasflaschen) sowie pyrotechnischen Gegenständen und Waffen ist verboten.

12. Mit Ausnahme von Blindenhunden ist das Mitbringen von Tieren in den Park untersagt.

13. Der Verkauf und/oder die Präsentation von Waren und Leistungen aller Art sowie Werbemaßnahmen aller Art auf dem Veranstaltungsgelände ist verboten – kostenpflichtige Ausnahmen nur mit Genehmigung des Veranstalters.

14. Nach Einbruch der Dunkelheit sind nur beleuchtete und erkennbar gesicherte Veranstaltungsbereiche, Wege und Tore zu benutzen. Das Verlassen der beleuchteten und erkennbar gekennzeichneten Wege und Tore geschieht auf eigene Gefahr.

15. Diebstahl sowie Beschädigungen von Bauwerken, Pflanzen, Kunstwerken und allen weiteren Gegenständen auf dem Veranstaltungsgelände werden strafrechtlich verfolgt.

16. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene und gestohlene Sachen der Besucher.

17. Bei allen Zuwiderhandlungen gegen diese Geschäftsbedingungen und die Anweisungen der eingesetzten Ordner- und Sicherheitskräfte sowie bei einer allgemeinen Gefährdung von Ordnung und Sicherheit erfolgt der Verweis aus dem Park. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Cottbus, 29.06.2011

Veranstalter:

EVENTCOMPANY COTTBUS 
Thomas Brucksch
Parzellenstraße 47
03050 Cottbus